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Immobilienkauf
Wir dürfen keine Rechtsberatung vornehmen oder Ihnen bestimmte Immobilienmakler empfehlen. Berücksichtigen Sie bei einem geplanten Immobilienkauf vor allem die Regeln und Grundsätze, die Sie auch bei Kauf in Deutschland einhalten würden: Besichtigen und Planen, Finanzierung prüfen, sich fachkundig beraten lassen, bestehende Belastungen an Grundstück oder Haus durch ganz aktuelle Nachweise überprüfen, nicht auf mündliche Zusagen vertrauen, sich Zeit nehmen, nicht unbedingt genau jetzt in der einen Urlaubswoche kaufen wollen. Für Kaufentscheidung und -abschluss Wochen später nochmals her zu fliegen ist immer billiger als wichtige Entscheidungen übereilt zu treffen.
Das spanische Immobilienrecht unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom deutschen:
- Belastungen, z.B. durch vom Voreigentümer nicht bezahlte Steuern oder Abgaben, bleiben immer am Objekt, auch wenn es zwischenzeitlich verkauft wurde. Der neue Eigentümer ist für ihre Zahlung haftbar.
- Immobilienkaufverträge können formlos zustande kommen, sogar mündlich.
- Ein Grundbuch existiert, aber die Eintragung des aktuellen Eigentümers ist nicht zwingend erforderlich.
- Durch die Überlastung der spanischen Zivilgerichte ist es äußerst schwierig und langwierig, geleistete Anzahlungen wieder zurück zu bekommen.
Vor allem bei geringen spanischen Sprachkenntnissen ist es äußerst riskant, ohne intensive vorherige Information und kompetente Hilfe eine Immobilie zu erwerben. Zur ersten Orientierung helfen Ihnen auch gut gepflegte Teneriffa-Immobilien-Portale im Internet. Hier finden Sie auch Erläuterungen zu Fachbegriffen und Verfahrensweisen beim Immobilienkauf.
Auf Teneriffa gibt es über 1.000 Makler, darunter auch zahllose deutschsprachige. Die Tätigkeit des Immobilienmakelns ist nicht an eine Prüfung oder einen Kenntnis-Nachweis gebunden. Gewiss arbeiten die meisten von ihnen seriös, doch auch den Makler Ihres Vertrauens sollten Sie gewissenhaft oder auf Empfehlung vertrauter Personen auswählen.
Es ist weit verbreitet, dass im Sommer nicht genutzte Wohnungen auf Teneriffa an Urlauber vermietet werden. Obwohl dies gängige Praxis ist und nur in Einzelfällen kontrolliert wird, ist dennoch darauf hinzuweisen, dass Kurzzeitvermietung an Touristen nach aktueller kanarischer Gesetzeslage verboten ist und bei Aufdeckung durch die Behörden drastische Strafen verhängt und durchgesetzt werden. Zudem besteht Steuerpflicht auf diese Mieteinnahmen auch in Spanien.
Und noch etwas: die deutschen Finanzämter haben aufgrund internationaler Abkommen direkte Einsicht in die spanischen Grundbuchauszüge
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